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Landwirtschaftliche Pacht

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Rechtsgebiet:
Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
landwirtschaftliche Pacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Miete

  • mit einem Mietvertrag können nur Sachen überlassen werden; mit einem Pachtvertrag können Sachen und Rechte überlassen werden
  • bei der Pacht wird die Sache resp. das Recht durch den Pächter genutzt; bei der Miete wird die Sache nur zum Gebrauch überlassen
  • bei der Pacht ist der erzielte Ertrag vor allem Folge der Nutzung eines existierenden und gänzlich eingerichteten Unternehmens
  • Miete liegt vor, wenn der Vermieter dem Mieter die Sache überlässt und dieser sie so ausstattet, dass sie Erträge abwirft
  • Unmassgeblich ist die Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien

Gebrauchsleihe

Bei der Gebrauchsleihe wird eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch resp. Nutzung überlassen. Die Pachtbestimmungen finden keine Anwendung.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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