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Landwirtschaftliche Pacht

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
landwirtschaftliche Pacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Miete

  • mit einem Mietvertrag können nur Sachen überlassen werden; mit einem Pachtvertrag können Sachen und Rechte überlassen werden
  • bei der Pacht wird die Sache resp. das Recht durch den Pächter genutzt; bei der Miete wird die Sache nur zum Gebrauch überlassen
  • bei der Pacht ist der erzielte Ertrag vor allem Folge der Nutzung eines existierenden und gänzlich eingerichteten Unternehmens
  • Miete liegt vor, wenn der Vermieter dem Mieter die Sache überlässt und dieser sie so ausstattet, dass sie Erträge abwirft
  • Unmassgeblich ist die Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien

Gebrauchsleihe

Bei der Gebrauchsleihe wird eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch resp. Nutzung überlassen. Die Pachtbestimmungen finden keine Anwendung.

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