Miete
- mit einem Mietvertrag können nur Sachen überlassen werden; mit einem Pachtvertrag können Sachen und Rechte überlassen werden
- bei der Pacht wird die Sache resp. das Recht durch den Pächter genutzt; bei der Miete wird die Sache nur zum Gebrauch überlassen
- bei der Pacht ist der erzielte Ertrag vor allem Folge der Nutzung eines existierenden und gänzlich eingerichteten Unternehmens
- Miete liegt vor, wenn der Vermieter dem Mieter die Sache überlässt und dieser sie so ausstattet, dass sie Erträge abwirft
- Unmassgeblich ist die Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien
Gebrauchsleihe
Bei der Gebrauchsleihe wird eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch resp. Nutzung überlassen. Die Pachtbestimmungen finden keine Anwendung.
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