Der Pachtvertrag ist sehr ähnlich zum Mietvertrag, wobei folgende Unterschiede bestehen:
- mit einem Pachtvertrag können nicht nur Sachen, sondern auch Rechte überlassen werden
- beim Pachtvertrag kommt zusätzlich hinzu, dass die Sache oder das Recht nicht nur zum Gebrauch überlassen wird, sondern auch zur Nutzung (Merksatz: Ein Pferd wird gemietet, eine Kuh wird gepachtet)
Informationen zum Pachtvertrag finden Sie auf www.pacht-vertrag.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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