Verzug des Leasingnehmers
- Pflicht, den vereinbarten Leasingzins an den vorgesehenen Terminen zu bezahlen
- Praxis: Leasingzins = Verfalltagsgeschäft (> Verzugszinspflicht ohne Mahnung)
- Rechte des Leasinggebers nach OR 102 ff.
Privatpersonen als Leasingnehmer
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibungsbegehren
- Pfändung
Unternehmen als Leasingnehmer
- Betreibung auf Konkurs
- Konkurs