Arbeitszeiten
In der Schweiz wird zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeit unterschieden.
- Die betriebliche Normalarbeitszeit ist gemäss Arbeitsvertrag in einem Betrieb zu leisten. In der Schweiz beträgt sie zwischen 40-44 Stunden pro Woche. Darüber hinausgehende Stunden werden als Überstunden bezeichnet.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt je nach Branche 45 oder 50 Stunden. Wird diese Arbeitszeit überschritten, wird dies als Überzeit bezeichnet und ist zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25% zu entschädigen.
Ferien
In der Schweiz beträgt der gesetzliche Ferienanspruch 4 Wochen, d.h. 20 Arbeitstage pro Jahr.
Jüngere Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben 5 Wochen Ferien.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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