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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Arbeitszeiten und Ferien

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz, Living and Working in Switzerland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitszeiten

In der Schweiz wird zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeit unterschieden.

  • Die betriebliche Normalarbeitszeit ist gemäss Arbeitsvertrag in einem Betrieb zu leisten. In der Schweiz beträgt sie zwischen 40-44 Stunden pro Woche. Darüber hinausgehende Stunden werden als Überstunden bezeichnet.
  • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt je nach Branche 45 oder 50 Stunden. Wird diese Arbeitszeit überschritten, wird dies als Überzeit bezeichnet und ist zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25% zu entschädigen.

Ferien

In der Schweiz beträgt der gesetzliche Ferienanspruch 4 Wochen, d.h. 20 Arbeitstage pro Jahr.

Jüngere Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben 5 Wochen Ferien.

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