Aufenthaltsbewilligung
Will jemand in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, braucht er/sie eine Bewilligung, welche von den kantonalen Migrationsämtern erteilt wird.
Arbeitsbewilligung
In der Schweiz ist es für Ausländer verboten, ohne Bewilligung zu arbeiten. Ohne Bewilligung erhalten die Arbeitnehmer auch keine Sozialleistungen.
Bei der Zulassung von ausländischen Arbeitnehmern befolgt die Schweiz das gleiche duale System wie bei der Aufenthaltsbewilligung. Für Angehörige von EU/ EFTA-Staaten gelten einfachere Bestimmungen als für Bürger aus Drittländern.