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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Bewilligungen

Datum:
17.12.2009
Update:
23.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufenthaltsbewilligung

Will jemand in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, braucht er/sie eine Bewilligung, welche von den kantonalen Migrationsämtern erteilt wird.

» Aufenthaltsbewilligungen

Arbeitsbewilligung

In der Schweiz ist es für Ausländer verboten, ohne Bewilligung zu arbeiten. Ohne Bewilligung erhalten die Arbeitnehmer auch keine Sozialleistungen.

Bei der Zulassung von ausländischen Arbeitnehmern befolgt die Schweiz das gleiche duale System wie bei der Aufenthaltsbewilligung. Für Angehörige von EU/ EFTA-Staaten gelten einfachere Bestimmungen als für Bürger aus Drittländern.

» Arbeitsbewilligungen

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