LAWINFO

Leben und Arbeiten in der Schweiz

QR Code

Aufenthaltsbewilligung

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es wird unterschieden zwischen:

Kurzaufenthaltsbewilligung: weniger als 1 Jahr in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis L EG/EFTA
    • Gültigkeitsdauer: Länge des befristeten Arbeitsvertrages, jedoch maximal ein Jahr.
    • Für Stellensuchende: Ab drei Monaten Aufenthalt erhalten sie die Bewilligung L EG/EFTA, welche nach einem Jahr erneuert werden kann.
  • Übrige Staaten: Ausweis L
    • Gültigkeitsdauer: Länge des Arbeitsverhältnisses für maximal ein Jahr.
    • Verlängerung: nur Ausnahmsweise bis zu maximal zwei Jahren, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird.
    • Einschränkung: Es werden nur solange Bewilligungen erteilt, wie deren Höchstzahl, welche vom Bundesrat festgelegt wird, nicht erreicht ist.

Aufenthaltsbewilligung: befristeter Aufenthalt in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis B EG/EFTA
    • Voraussetzung: Ein Arbeitsverhältnis, welches mindestens 12 Monate dauert oder unbefristet ist.
    • Gültigkeitsdauer: fünf Jahre
    • Verlängerung: Ohne Probleme bei stetiger Erfüllung der Bedingungen.
    • Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige: wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind erhalten sie den ebenfalls den Ausweis B EG/EFTA
  • Übrige Staaten: Ausweis B
    • Gültigkeitsdauer: Befristet auf ein Jahr mit normalerweise jährlicher Erneuerung

Niederlassungsbewilligung: unbefristeter Aufenthalt in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis C EG/EFTA
    • Voraussetzung für Staatsangehörige der 15 alten EU-Staaten und EFTA: ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren.
    • Voraussetzung für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten: ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von zehn Jahren.
  • Übrige Staaten: Ausweis C
    • Voraussetzung: zehnjähriger Wohnsitz ohne Unterbrechung in der Schweiz.
    • Wirkung: Freie Wahl des Arbeitgebers und Wegfall der Quellensteuerpflicht.

Mehr Informationen zur Aufenthaltsbewilligung:

Bundesamt für Migration

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.