Arbeitszeiten
In der Schweiz wird zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeit unterschieden.
- Die betriebliche Normalarbeitszeit ist gemäss Arbeitsvertrag in einem Betrieb zu leisten. In der Schweiz beträgt sie zwischen 40-44 Stunden pro Woche. Darüber hinausgehende Stunden werden als Überstunden bezeichnet.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt je nach Branche 45 oder 50 Stunden. Wird diese Arbeitszeit überschritten, wird dies als Überzeit bezeichnet und ist zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25% zu entschädigen.
Ferien
In der Schweiz beträgt der gesetzliche Ferienanspruch 4 Wochen, d.h. 20 Arbeitstage pro Jahr.
Jüngere Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben 5 Wochen Ferien.