Jeder unselbstständig Erwerbstätige in der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, sofern er das Rentenalter noch nicht erreicht hat.
- Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung erheben zu können:
- In der Schweiz wohnhaft
- Arbeitsbewilligung
- Anmelden bei der regionalen Arbeitsvermittlung und sich selbst um Arbeit bemühen
- Entschädigung: 70% des durchschnittlich während der letzten sechs Beitragsmonaten erzielten Lohns oder falls vorteilhafter auf den letzten zwölf Monaten berechnet.
- Versicherungsgrenzen: Löhne über 10′500 CHF/Monat und unter 500 CHF/Monat sind nicht versichert
- Bezugszeitraum:
- Jünger als 55 Jahre alt: maximal 400 Taggelder
- Älter als 55 Jahre: maximal 520 Taggelder, wenn während mindestens 18 Monaten Beiträge bezahlt wurden.
- EU/EFTA-Land: die geleisteten Beitragszeiten im entsprechenden Land werden in der Schweiz angerechnet.
Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung finden Sie unter arbeitslosenentschaedigung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.