Jeder unselbstständig Erwerbstätige in der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, sofern er das Rentenalter noch nicht erreicht hat.
- Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung erheben zu können:
- In der Schweiz wohnhaft
- Arbeitsbewilligung
- Anmelden bei der regionalen Arbeitsvermittlung und sich selbst um Arbeit bemühen
- Entschädigung: 70% des durchschnittlich während der letzten sechs Beitragsmonaten erzielten Lohns oder falls vorteilhafter auf den letzten zwölf Monaten berechnet.
- Versicherungsgrenzen: Löhne über 10′500 CHF/Monat und unter 500 CHF/Monat sind nicht versichert
- Bezugszeitraum:
- Jünger als 55 Jahre alt: maximal 400 Taggelder
- Älter als 55 Jahre: maximal 520 Taggelder, wenn während mindestens 18 Monaten Beiträge bezahlt wurden.
- EU/EFTA-Land: die geleisteten Beitragszeiten im entsprechenden Land werden in der Schweiz angerechnet.
Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung finden Sie unter arbeitslosenentschaedigung.ch
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