- In der Schweiz wohnhafte Personen müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Geburt oder Ankunft in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.
- Die Versicherung ist persönlich und jeder Versicherte bezahlt eine individuelle, einkommensunabhängige Prämie. Die Prämie ist abhängig von dem Versicherten, dem Wohnort und der Versicherungsform.
- Leistungen:
- bei Krankheit
- von der Unfallversicherung nicht gedecktem Unfall
- Mutterschaft
- die Kosten von ambulanten sowie Spitalbehandlungen
- vom Arzt verschriebene Medikamente.
- Die Krankenkasse ist frei wählbar. Alle Schweizer Krankenkassen finden Sie hier: krankenkasse-verleich.ch
- Der Versicherte hat sich bis zu einer jährlich begrenzten Höhe an den Kosten zu beteiligen.
Mehr Informationen zur Krankenversicherung in der Schweiz
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