LAWINFO

Lizenzrecht / Lizenzvertrag

QR Code

Arten von Lizenzen

Rechtsgebiet:
Lizenzrecht / Lizenzvertrag
Stichworte:
Lizenzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Arten von Lizenzen werden in der Praxis angetroffen:

  1. Ausschliessliche und nicht ausschliessliche Lizenz
    1. Einfache Lizenz (Einräumung weiterer Lizenzen zulässig)
    2. Ausschliessliche Lizenz (Exklusivität des Lizenznehmers)
    3. Alleinlizenz (Lizenzgeber hat Möglichkeit der Mitbenutzung)
  2. Unterlizenz
    1. Einfache Lizenz: Zustimmung des Lizenzgebers im Zweifelsfall erforderlich
    2. Ausschliessliche Lizenz: Lizenznehmer zur Unterlizenzierung befugt (umstritten).
  3. Cross-licence
    1. Lizenztauschvertrag
    2. Schutzrechtsgemeinschaft als Rechtsträgerin der zu tauschenden Immaterialgüter (Joint Venture)
  4. Herstellungs- und Vertriebslizenz
    1. Herstellungslizenz: nur Recht auf Produktion, nicht auch auf Vertrieb
    2. Vertriebslizenz: nur Recht auf Vertrieb, nicht aber auf Produktion.
  5. Zwangslizenz
    1. Gesetzgeber schliesst Parteiautonomie aus und bestimmt Nutzungsbefugnis von Gesetzes wegen
    2. im Patentrecht
    3. im Sortenschutzrecht
    4. im Urheberrecht
    5. Mitbenützungsrechte
  6. Gesetzliche Lizenz
    1. Gesetzgeber ordnet Zuteilung nicht nur unter Parteien (wie bei Ziffer 5), sondern räumt einer unbestimmten Anzahl von Interessenten von Gesetzes wegen Nutzungsrechte ein
    2. Vermieten von Werkexemplaren
    3. Eigengebrauch
    4. Weitersenderecht.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.