Der Know-how-Vertrag endet in folgenden Fällen:
- Ablauf der Vertragsdauer
- Offenkundigwerden des Know-how
- Ordentliche Beendigung / Kündigung
- Ausserordentliche Beendigung / Kündigung aus wichtigen Gründen
Nachvertragliche Rechte und Pflichten ergeben sich meistens aus dem Know-how-Vertrag, obwohl sie auch ohne ausdrückliche Abrede (fort-)bestehen. Es sind dies:
- Geheimhaltung
- Rückgabe aller vom Know-how-Geber erhaltenen geheimen Dokumente und Unterlagen
Der Know-how-Nehmer darf
- in der Regel
- alle vor Vertragsende auf der Know-how-Basis erstellten Produkte weitervertreiben
- ohne gegenteilige Vereinbarung
- seine aus dem Vertragsverhältnis selbst entwickelten Kenntnisse nach Vertragsbeendigung nutzen, es sei denn, diese Nutzung setze eine Benutzung des Vertrags-Know-hows voraus