Der Lizenzvertrag ist ein Innominatkontrakt, der, kommt es zu Streit zwischen den Parteien und haben diese keine vertragliche Lösung vorgesehen, unklaren Rechts ist.
Der Lizenzvertrag hat klare Bezüge und von vielen gesetzlichen Verträgen und Innominatskontrakten entliehene Aspekte:
Klare Bezüge
- Schuldvertrag
- Anwendung OR Allgemeiner Teil
- Vollkommen zweiseitiger (synallagmatischer) Vertrag
- Dauerschuldverhältnis
Von anderen Verträgen entliehene Aspekte
- Gebrauchsüberlassungsverträge
- Mietrecht
- Pachtrecht
- Kaufvertrag
- Wirtschaftliche Folgen
- Gesellschaftsrechtlicher Vertrag
- Gleichrichtung der Parteiinteressen
- während regelmässig längerer Dauer.