Fehlende gesetzliche Grundlage
Der Lizenzvertrag ist im Gesetz nicht geregelt und damit ein sog. Innominatkontrakt.
Explizite Erwähnung in Gesetzen
Der Lizenzvertrag findet zum Beispiel in folgenden spezialgesetzlichen Bestimmungen Erwähnung:
- PatG 34 Abs. 1 (Lizenzerteilung)
- MMG 4 Abs. 2
- DesG 15 Abs. 1 (Lizenzerteilung)
- MSchG 18
Weiterführende Informationen
Allgemeines Schuldrecht
- OR 1 ff.
- OR 23 ff. (Mängel beim Vertragsschluss)
- OR 68 ff, 97 ff (Nichterfüllung)
- OR 82/83 (Zurückbehaltungsrecht)
- etc.