Es gibt für den Abschluss eines Lizenzvertrages viele Motive.
-
Rechtsinhaber ist nicht zur Eigenverwertung in der Lage (zB kein Kapital, Produktionsanlage, kein Vertriebsnetz etc.)
-
Unternehmer will Geschäftsbereich erweitern oder vervollständigen
-
Markteintritt mit reduzierten Marketinginvestitionen (Markenlizenzvertrag)
-
Mittel zur wirtschaftlichen Kooperation
- Nutzung der Monopolstellung durch Vereinbarung von
- Bezugsverpflichtungen
- Absatzbedingungen (Preisabreden)
-
Beschränkung des Kundenkreises (Achtung: Kartellrechts-Konflikt)
-
Umgehung ausländischer Importrestriktionen
-
Titel für Gewinntransfer
-
Streitbeilegungsmittel (der eine wird Rechtsinhaber, der andere kann das Immaterialgüterrecht im Sinne einer Lizenz [befristet] nutzen)