Für die Beurteilung der Rechtslage sind entscheidend:
- betroffene Person
- Lizenzgeber
- Lizenznehmer
- Art der Zwangsvollstreckung
- Betreibung auf Pfändung
- Konkurs
- Erfüllungsstand des Lizenzvertrages
- Leistung vollumfänglich erbracht
- teilweise erfülltes (hängiges) Rechtsgeschäft
- Vertragsabschluss (einzig Verpflichtungsgeschäft geschlossen)
- Massgebende Regeln
- OR 82/83 (Zurückbehaltungs-/Sicherstellungsrecht)
- SchKG 211 (Eintritt oder Nichteintritt der Konkursverwaltung in nur teilweise erfüllten Lizenzvertrag)
- SchKG 250 (Kollokation allf. nicht bezahlter Lizenzgebühren)
- Übertragbarkeit
- Konkurs Lizenzgeber
- Weiterverpflichtung aus dem Lizenzvertrag
- Konkurs Lizenznehmer
- Zedierbarkeit oder Zessionsverbot
- Konkurs Lizenzgeber
- Massgeblichkeit des individuell-konkreten Einzelfalls
- Eine weitere Detaillierung würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.