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Lizenzrecht / Lizenzvertrag

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Know-how-Vertrag

Rechtsgebiet:
Lizenzrecht / Lizenzvertrag
Stichworte:
Lizenzrecht, Lizenzvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für das Zustandekommen und die Gültigkeit des Know-how-Vertrages ist folgendes zu beachten:

  • Vertragselemente
    • Vertragsgegenstand
      • Einigung über den Vertragsgegenstand, d.h. welches Know-how transferiert werden soll
    • Offenbarung + Gebrauchsrecht
      • Gewährung der Know-how-Offenbarung und des Gebrauchsrechts
    • Vergütung
      • Vereinbarung von Entgeltlichkeit und Höhe der Vergütung
    • Objektiv + subjektiv wesentliche Bedingungen
      • Postulierung der für eine oder beide Parteien objektiv und subjektiv wesentlichen Vertragspunkte wie Exklusivität, zeitnahe Verbesserungsinformation, Zahlungskonditionen und -modalitäten
  • Form
    • Formfreiheit
      • Der Know-how-Vertrag kann formfrei geschlossen werden (OR 11)
    • Schriftform von Vorteil
      • Die Schriftform ist aber empfehlenswert (Schriftformvorbehalt: Schriftform als Gültigkeitsvoraussetzung)
      • Vertragsform
  • Gültigkeit des Know-how-Vertrages
    • Keine Nichtigkeit, d.h. keine unmöglichen, widerrechtlichen oder sittenwidrigen Bedingungen bzw. Inhalte (OR 20)

 

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