- Definition Know-how
- = unpatentierbares Wissen, welches eine Produktion und / oder ein Vertrieb von Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen ermöglicht
- Definition Know-how-Vertrag
- = Vertrag, mit welchem der Lizenzgeber (Know-how-Geber) dem Lizenznehmer (Know-how-Nehmer ein bestimmtes Know-how zu offenbaren verpflichtet und zur Benutzung einräumt, in der Regel gegen Entschädigung
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Lizenzrecht / Lizenzvertrag
Begriffe
Rechtsgebiet:
Lizenzrecht / Lizenzvertrag
Stichworte:
Lizenzrecht, Lizenzvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG