Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Know-how-Vertrag. Sie ergeben sich aus den gegenseitigen Pflichten, nämlich:
- Pflichten des Know-how-Gebers
- Know-how-Offenbarung
- Wissens- bzw. Kenntnis-Transfer in geeigneter Weise
- Erwartet werden darf eine vollständige, aber doch selektive Informationen-Leistung
- Ohne ausdrückliche Garantie besteht keine Erfolgshaftung
- Know-how-Geber haftet nur, wenn der Misserfolg zurückzuführen ist auf
- eine Offenbarungspflicht-Verletzung
- einen Know-how-Mangel
- Nichterfüllung
- Es gelten die allgemeinen obligationenrechtlichen Regeln (OR 102 ff.)
- Know-how-Geber haftet nur, wenn der Misserfolg zurückzuführen ist auf
- Ermächtigung zur Know-how-Benutzung
- Gewährleistung
- Rechtsgewährleistung
- zB bei Patent samt Recht auf Know-how-Nutzung eines Dritten
- Sachgewährleistung
- Nichterfüllung nach OR 97, OR 107 ff.
- Mängel
- Patente eines Dritten
- Nicht geheimes oder fehlende Novität
- Unausführbarkeit
- Übermässige Aufwändigkeit
- Rechtliche Mängel
- Nichterfüllung zugesicherte Eigenschaften
- Keine Haftung für Rentabilität
- Keine Erfolgshaftung
- Rechtsgewährleistung
- Weitere Know-how-Geber-Pflichten
- Geheimhaltungspflicht
- Pflicht, Verbesserungen zu offenbaren
- Recht, Ansprüche zu zedieren
- Know-how-Offenbarung
- Pflichten des Know-how-Nehmers
- Entschädigungspflicht
- Geldleistung (oder auch Sachleistungen)
- Verschiedene Vergütungsarten
- Pauschallizenzgebühren
- Mindestlizenzgebühren
- Kombination
- Abrechnungspflicht
- Einsicht in die Bücher
- Zahlungstermine
- Weitere Know-how-Nehmer-Pflichten
- Geheimhaltungspflicht
- Benutzungspflicht
- Pflicht, Verbesserung zu offenbaren
- Konkurrenzverbot
- Entschädigungspflicht
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.