Die Lizenz erlaubt die einvernehmliche Nutzung eines fremden Urheberrechts und ermöglicht so die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung eines Rechts.
Von grosser Wesentlichkeit sind Lizenzverträge für Industrie, Handel, aber auch für die Unterhaltungsindustrie. Dabei werden Urheber- und gewerbliche Schutzrechte zu des Inhabers (Lizenzgeber) im Voraus definierten Bedingungen einem Dritten (Lizenznehmer) zur Nutzung überlassen.
Mangels Transparenz ist die Verbreitung der Lizenzvergabe nicht bekannt. In der Praxis wird aber von einem erheblichen Umfang ausgegangen.
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