Die Lizenz erlaubt die einvernehmliche Nutzung eines fremden Urheberrechts und ermöglicht so die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung eines Rechts.
Von grosser Wesentlichkeit sind Lizenzverträge für Industrie, Handel, aber auch für die Unterhaltungsindustrie. Dabei werden Urheber- und gewerbliche Schutzrechte zu des Inhabers (Lizenzgeber) im Voraus definierten Bedingungen einem Dritten (Lizenznehmer) zur Nutzung überlassen.
Mangels Transparenz ist die Verbreitung der Lizenzvergabe nicht bekannt. In der Praxis wird aber von einem erheblichen Umfang ausgegangen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.