Begriff |
Begriffsumschreibung |
Abhängiger Patentanspruch |
Jede Präzisierung des Patentanspruchs wird als „abhängiger Patentanspruch“ definiert. |
Eingangsprüfung |
Das IGE prüft nach Eingang der Patentanmeldung die eingereichten Unterlagen und stellt, wenn die Minimalerfordernisse erfüllt sind, die Hinterlegungsbescheinigung aus. |
Erfinder |
Der Erfinder ist der Ideenspender; es ist nicht zwingend, dass er als Patentinhaber angemeldet wird |
Kombination von Patentansprüchen |
Wenn die Erfindung verschiedene Elemente, die eine erfinderische Einheit bilden, enthält, kann diese als einziges Gesuch dargelegt werden. |
Minimalerfordernisse |
Die Minimalerfordernisse sind Voraussetzung für Anmeldedatum und Ausstellung der Gesuchsnummer:
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Patentamt in der Schweiz |
Institut für geistiges Eigentum (IGE), Bern |
Patentanmeldung |
Patentantrag verbunden mit Beschreibung und Zeichnungen |
Patentinhaber |
Derjenige, dem das Patent zusteht |
Patentrecherche |
Nachforschung, ob für die Idee nicht bereits ein Patent erteilt wurde |
Patentschrift |
Die Patentschrift gibt den essentiellen Inhalt des bewilligten Patentes wieder. |
Patentveröffentlichung |
Publikation der Patenterteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) |
Unabhängiger Patentanspruch |
Der erste Anspruch wird „unabhängige Patentanspruch“. |
Verfahrenssprache im Patentwesen |
Es sind die drei offiziellen Landessprachen:
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Zeichnungen |
Die Zeichnungen dienen der Verständlichmachung des Patentgegenstandes; zeichnerisch ist es einfach das Zusammenwirken der Erfindungsmerkmale aufzuzeigen. |
Zusammenfassung der Erfindung |
Die Zusammenfassung der Erfindung, in der Patentschrift wiedergegeben, dient der Präzisierung des Schutzumfangs. |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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