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Lizenzrecht / Lizenzvertrag

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Glossar Urheberrecht

Rechtsgebiet:
Lizenzrecht / Lizenzvertrag
Stichworte:
Lizenzrecht, Lizenzvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Begriffsumschreibung

Bibliothekstantieme

Finanzieller Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern (EU)

Digital rights management

Digital Right Management (DRM) ist die digitale Rechteverwaltung

Folgerecht

Das Folgerecht will den bildenden Künstlern einen Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, welcher aus dem Weiterverkauf ihrer Werke im Kunsthandel erzielt wird.

Geistiges Eigentum

Unter dem Oberbegriff „Immaterialgüterrecht“ werden der gewerbliche Rechtsschutz (Patent-, Marken-, Design- und Sortenschutzrecht) sowie das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geführt und als geistiges Eigentum verstanden.

Kollektivwerk

Werke mehrerer Urheber (Miturheber) bedürfen zu ihrer Verwendung der Zustimmung aller Miturheber); die Zustimmungsverweigerung darf nicht wider Treu und Glauben erfolgen.

Kollektive Verwertung

Verwertung der Rechte für eine Vielzahl von Rechteinhabern, meistens durch Verwertungsgesellschaften.

Lizenz

Recht, ein Werk für bestimmte Zeit zu nutzen

On Demand Recht

Recht, der Oeffentlichkeit ein Werk in einem Kommunikationsnetz wie dem Internet zugänglich zu machen (zB Online-Musikgeschäfte)

Open Source Software

Computerprogramme, welche von einer community entwickelt, der Quellencode anderen Programmierern zur Verfügung gestellt und die Nutzung jedermann ermöglicht wird

Sammelwerke

Sammlungen sind geschützt, sofern und soweit es sich bezüglich Auswahl und Anordnung um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter geht:

  • Kataloge
  • Lexika
  • Datenbanken.

Urheber

Natürliche Person, die ein Werk geschaffen hat

Urheberrechtsschranken

Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz werden auch als Urheberrechtsschranken bezeichnet.

Verwertungsgesellschaft

Zusammenschluss von Urhebern für die kollektive Verwertung ihrer Rechte

Beispiele:

  • Pro Litteris
  • SSA
  • SUISA
  • SUISSIMAGE
  • SWISSPERFORM.

Werke zweiter Hand

Werk, welches so bearbeitet wird, dass sein individueller Charakter erhalten bleibt. Sie geniessen denselben Schutz wie Werke erster Hand.

WIPO

WIPO ist das Kürzel der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO); sie hat ihren Sitz in Genf.

WCT

Abkommen WIPO Copyright Treaty [WCT]

WPPT

Abkommen WIPO Performances and Phonograms [WPPT]

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