Zwischen Immaterialgüterrechten und dem Wettbewerbsrecht (Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb) besteht ein Spannungsverhältnis.
Lizenzen sind das wichtigste Mittel, Immaterialgüterrechte durch Dritte verwerten zu lassen.
Berührungspunkte dürfte es in Fällen von Wettbewerbsabreden und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen häufig geben:
- Koppelungsgeschäfte
- Kundenkreisbeschränkungen
- Preis- und Mengenvorschriften
- Nichtangriffsklauseln
Lizenzverträge mit kartellwidrigem Inhalt sind widerrechtlich und damit nichtig (OR 20).