LAWINFO

Lizenzrecht / Lizenzvertrag

QR Code

Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag

Rechtsgebiet:
Lizenzrecht / Lizenzvertrag
Stichworte:
Lizenzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie bei anderen Verträgen ist auch beim Lizenzvertrag eine Leistungsstörung möglich.

Leistungsstörungen auf seiten des Lizenznehmers

  • Verzug
    • vgl. OR 102 ff.
  • Unmöglichkeit der Leistung
    • vgl. OR 97 ff., OR 119 ff.
  • Positive Vertragsverletzung
    • vgl. OR 97 ff.
  • Rücktritt:
    • Dauerschuldverhältnis
    • Wirkung ex nunc

Leistungsstörungen auf seiten des Lizenzgebers

  • Nichtigkeit des Lizenzgegenstandes
    • Formeller Nichtbestand bei oder nach Vertragsschluss
      • Dahinfallen des Lizenzvertrages, gestützt auf OR 20
    • Materielles Nichtbestehen des Lizenzgegenstandes
      • Lizenzgeber kennt Nichtigkeit
        • Haftung aus culpa in contrahendo
        • Haftung aus absichtlicher Täuschung
        • Negatives bzw. positives Vertragsinteresse
      • Lizenznehmer, nicht aber Lizenzgeber kennt Nichtigkeit
        • Keine Haftung des Lizenzgebers
        • Ansprucherhebung des Lizenznehmers wäre venire contra factum proprium
      • Beide Parteien kennen Nichtigkeit
        • Nichtigkeit ex tunc
        • Keine Partei kann von der anderen etwas fordern
      • Keine Partei kennt Nichtigkeit
        • Wirkung bis Nichtigkeitsfeststellung
        • Rückleistungspflicht für Lizenzgebühren
      • Teilnichtigkeit?
        • vide OR 20 Abs. 2
        • Anpassung der Vertragsbedingungen an die reduzierte Leistung
  • Haftung des Lizenzgebers für Rechtsmängel
    • Haftung des Lizenzgebers für Entwehrung
      • Belastung des Lizenzgegenstandes durch Rechte Dritter
      • Dritter entzieht Lizenznehmer den Gegenstand (Entwehrung)
      • Vollständige Entwehrung
        • Lizenzvertrag gilt als aufgehoben
        • Ansprüche des Lizenznehmers (OR 24 Abs. 1 Ziff. 4 und OR 28)
      • Teilweise Entwehrung
        • Lizenznehmer hat nur Anspruch auf Schadenersatz, ausser
        • Lizenznehmer hätte Vertrag in Anbetracht der Drittberechtigung nicht geschlossen > Vertragsaufhebung
    • Haftung des Lizenzgebers bei Abschwächung des Lizenzgegenstandes durch Rechte Dritter
      • Haftung aus Vertragsverletzung nach OR 97 ff.
        • Rücktrittsrecht des Lizenznehmers, wenn die Beeinträchtigung so gross ist, dass der Lizenznehmer seines Benutzungsrechtes praktisch verlustig geht
    • Haftung des Lizenzgebers bei Bestehen von Drittlizenzen
      • Nachlizenzierung (nachträgliche Lizenzierung an Dritten)
        • Einfacher Lizenzvertrag
          • keine Abwehrrechte des Lizenznehmer
        • Ausschliesslicher Lizenzvertrag
          • Lizenzgeber verletzt durch Parallellizenz die Exklusivitätsvereinbarung
          • Anspruch des Lizenznehmers auf Wiederherstellung des vertragsgemässen Zustandes
          • Leistungsverweigerung des Lizenznehmers aufgrund OR 82 möglich
      • Vorlizenzierung (vorgängige Lizenzierung an Dritten)
        • Haftung aus culpa in contrahendo oder aus absichtlicher Täuschung (OR 28)
        • Ausnahme: Frühere Lizenz ist im entsprechenden Register eingetragen.
  • Haftung des Lizenzgebers für Sachmängel
    • Begriff
      • Einstehenmüssen für allgemein vorauszusetzende Eigenschaften bzw. die Abwesenheit von Mängeln, die den Wert der Lizenz zum vorausgesetzten Gebrauch nicht mindern oder aufheben
    • Rechtsfolgen
      • Sachmängel führen zu einer Vertrags-Nichterfüllung oder –Schlechterfüllung
      • Anfechtung (Grundlagenirrtum [OR 24 Abs. 1 Ziff. 4], absichtliche Täuschung [OR 28])
    • Haftung für vertragsgemässe Eigenschaften
      • Anwendung der Regeln von Miet- und Pachtrecht
      • Schadenersatz wegen Nichterfüllung (positives Vertragsinteresse) oder Vertragsrücktritt und Schadenersatz im (negatives Vertragsinteresse; Wirkung ex tunc / Rückgabe der Lizenzgebühren nach den Bereicherungsregeln)
      • Teilnichtigkeit des Lizenzgegenstandes: verhältnismässige Herabsetzung der Lizenzgebühren
    • Haftung für zugesicherte Eigenschaften
      • Verschuldensunabhängiges Einstehen des Lizenzgebers
    • Haftung für Wirtschaftlichkeit
      • Haftung für Rentabilität der Lizenzausübung ist Auslegungssache
      • Regel: Keine Haftungsübernahme
      • Ausnahme: sich an der Höhe der Wirtschaftlichkeit orientierende Lizenzgebühr
    • Haftungsausschluss
      • Gewährleistungseinschränkung oder –ausschluss zulässig
      • Ausnahme: Arglistige Verschweigung von Gewährsmängeln
    • Verjährung
      • 10 Jahre (OR 127)
    • Kontakt

      Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

      Kontakt / Help

      Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

      Anrede

      Ihr Vorname*

      Ihr Nachname*

      Firma

      Telefonnummer*

      Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

      * = Pflichtfelder

      Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

      Vorbehalt / Disclaimer

      Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

      Urheber- und Verlagsrechte

      Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.