Mit Prämien honoriert der Arbeitgeber besondere Leistungen des Arbeitnehmers.
Prämienarbeiten
- Güteprämie
- Arbeitsleistungen von besonderer Qualität
- Mengenprämie
- Arbeitsleistungen von besonderer Quantität
- Ideenprämie
- Betriebliche Verbesserungsvorschläge
- Terminprämie
- Einhaltung von Terminen
- Anwesenheitsprämie
- Honorierung seltener Absenzen
- Durchhalteprämie
- Betriebstreue vor Betriebsschliessungen.
Prämienlohnsystem
Bemessungsgrössen
- mehrere Bezugsgrössen
- Kombination mehrerer Bezugsgrössen
Prämienempfänger
- Einzelne Arbeitnehmer
- Gruppen von Arbeitnehmern (ev. gestuftes Arbeitsverhältnis)
Keine Prämien sind
- Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers
- zB für einmalige Sonderleistungen
- Zahlungen, die nicht an der individuellen Arbeitsleistung anknüpfen
- zB Anteile am Geschäftsergebnis
- zB Zulagen für erschwerte Arbeit
Besondere Anwendungsregeln
- Analoge Anwendung der Regeln über den Akkordlohn (vgl. OR 326 und OR 326a)
- Kombination von Prämienlohn und Akkordlohn?
- Ausschliesslicher Prämienlohn:
- Schriftformerfordernis
- Erfordernis eines angemessenenen Entgelts für die Arbeitnehmertätigkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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