Verwertet die Bank nicht unmittelbar nach unbenutztem margin call, so verwirkt sie je nach konkreten Verhältnissen (mehrere Tage, Kursanstieg usw.) ihr Liquidationsrecht für den betreffenden Nachdeckungsabruf.
Tipp an die Bank:
Bei zu langem Zuwarten nach dem margin call ist dieser vorsichtshalber zu wiederholen.
Literatur
- SCHALLER JEAN-MARC, Einwendungen und Einrede im schweizerischen Schuldrecht (Habil. Zürich), Zürich 2010
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