LAWINFO

Lombardkredit / Margin Call

QR Code

Friedensrichter

Rechtsgebiet:
Lombardkredit / Margin Call
Stichworte:
Lombardkredit, Lombardkredit / Margin Call, Margin Call
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begehren

Der Kunde wird – konsequent zur Ausgangslage (Kurserholung / Geltendmachung einer unzulässigen Pfandverwertung) – tendenziell primär Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und nur sekundär Schadenersatz geltend machen.

Sühnverhandlung

An der Sühnverhandlung besteht die meist nur theoretische (zweite) Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung; die Erfahrung zeigt, dass es nach einem einigungslosen Ombudsverfahren auch zu keinem Vergleich vor dem Friedensrichter kommt. Der Friedensrichter wird nach ergebnisloser Sühnverhandlung dem klagewilligen Kreditnehmer die Weisung als Billet für den Zugang zum Gericht ausstellen müssen.

Literatur

  • SCHRANK CLAUDE, Das Schlichtungsverfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), Basel 0215

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.