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Markenrecht

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Übertragung / Übergang und Lizenz

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Über die Marke darf rechtsgeschäftlich frei verfügt werden (MSchG 17 – 19):

Übertragung / Übergang

Es sind folgende Fälle denkbar:

Lebzeitige Rechtsgeschäfte (Marken-Übertragung)

  • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bzw. Abtretung (Singularsukzession)
    • Markenkauf
      • Volle oder teilweise Übertragung
    • Registereintrag
      • Wirkung gegenüber Dritten
        • Eintragung des Markenkäufers im Markenregister des IGE
    • Ohne Registereintrag
      • Obligatorische Wirkung (nur inter partes)

Markenübergang infolge Umstrukturierung

Markenübergang von Todes wegen

Im Interesse des Erwerbers ist die Rechtsnachfolge ins Markenregister anzumelden.

Tipp: Marken due diligence

Zur Verifizierung von Bestand und Werthaltigkeit empfiehlt sich im Uebertragungsfalle eine due diligence.

Tipp: Konsultation des ev. Lizenzvertrages hinsichtlich eines allf. Abtretungsverbotes

Vor einer Markenveräusserung ist bei Bestehen eines Lizenzvertrages zu prüfen, ob im Lizenzvertrag nicht ein Veräusserungsverbot für das Basisobjekt (Marke) verabredet ist (Vermeidung einer Vertragsverletzung).

Tipp: Schriftform

Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann auch Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

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