Das Nachlassverfahren wird eingeleitet:
auf Gesuch des Schuldners (Regelfall)
Schuldner-Voraussetzungen
- Recht des Schuldners, sei es eine natürliche oder juristische Person, beim Nachlassrichter ein Gesuch um Bewilligung der Nachlassstundung einzureichen (SchKG 293 Abs. 1)
- Ausnahme
- Konstellation, die eine „einvernehmliche private Schuldenbereinigung nach SchKG 333 ff. verlangt
- Exkurs-: Einvernehmliche private Schuldenbereinigung | privat-konkurs.ch
- Ausnahme
Kostenvorschuss
- Vorschusspflicht für Gerichtskosten (und Sachwalterhonorar)
Gesuch
- Gesuch mit Antrag und Begründung
- Äusserung en detail über
- zukünftige finanzielle Situation
- Sanierungsaussichten
- Sanierungsmassnahmen
- Äusserung en detail über
- Dokumente (vgl. SchKG 293 lit. a)
- aktuelle Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhänge
- Liquiditätsplanung
- Unterlagen, aus denen die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage des Schuldners ersichtlich ist
- provisorischer Sanierungsplan
- Entwurf eines Nachlassvertrages (bisher)
- Buchführungspflichtige Schuldner
- zusätzlich ein Verzeichnis der Geschäftsbücher (bisher)
- Ergänzung
- Ein diesen Anforderungen nicht genügendes Gesuch kann ergänzt werden (vgl. SchKG 32 Abs. 4)
Strafsanktion
- Der Schuldner macht sich mit einer zu günstigen oder zu ungünstigen Darstellung seiner Vermögenslage wegen Erschleichung eines Nachlassvertrages strafbar (StGB 170)
- BGE 84 IV 158
auf Gesuch eines Gläubigers
Gläubiger-Voraussetzungen
- Gläubiger steht vor Alternative, ein Konkursbegehren zu stellen (SchKG 293 Abs. 2)
- Unbenutzter Ablauf der Konkursandrohungsfrist (SchKG 166 Abs. 1)
- Vorliegen eines materiellen Konkursgrundes wie
- Schuldner mit unbekanntem Aufenthalt oder auf der Flucht bzw. mit betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Gläubiger, Vermögensverheimlichung u.ä. (SchKG 190 Abs. 1 Ziffer 1)
- Zahlungseinstellung (SchKG 190 Abs. 1 Ziffer 2)
Kostenvorschuss
- Vorschusspflicht für Gerichtskosten (und Sachwalterhonorar)
Gesuch
- Antrag und Begründung
- Glaubhaftmachung, dass ein Nachlassvertrag zustandekommen könnte, ist ausreichend
- Dokumente
von Amtes wegen
Konkursbegehren beim Konkursrichter
- Anhaltspunkte für das Zustandekommen eines Nachlassvertrages beim Konkursrichter (vgl. SchKG 173a Abs. 2)
- Aussetzung des Konkurseröffnungsentscheids
- Überweisung an den Nachlassrichter
Vermeidung eines Konkurses über ein sanierbares Unternehmen
- Voraussetzungen
- Keine hoffnungslose Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens
- Keine kostspielige Prüfung der Nachlassaussichten (Verfahrensökonomie)
- Schranke
- Kein staatlicher Eingriff in die freie Marktwirtschaft
Weiterführende Informationen
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Prozesskosten: Kostenvorschuss / Sicherheitsleistung | zivilprozess.ch