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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Verfahrenseinleitung

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Nachlassverfahren wird eingeleitet:

auf Gesuch des Schuldners (Regelfall)

Schuldner-Voraussetzungen

  • Recht des Schuldners, sei es eine natürliche oder juristische Person, beim Nachlassrichter ein Gesuch um Bewilligung der Nachlassstundung einzureichen (SchKG 293 Abs. 1)

Kostenvorschuss

    • Vorschusspflicht für Gerichtskosten (und Sachwalterhonorar)

Gesuch

  • Gesuch mit Antrag und Begründung
    • Äusserung en detail über
      • zukünftige finanzielle Situation
      • Sanierungsaussichten
      • Sanierungsmassnahmen
  • Dokumente (vgl. SchKG 293 lit. a)
    • aktuelle Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhänge
    • Liquiditätsplanung
    • Unterlagen, aus denen die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage des Schuldners ersichtlich ist
    • provisorischer Sanierungsplan
    • Entwurf eines Nachlassvertrages (bisher)
  • Buchführungspflichtige Schuldner
    • zusätzlich ein Verzeichnis der Geschäftsbücher (bisher)
  • Ergänzung
    • Ein diesen Anforderungen nicht genügendes Gesuch kann ergänzt werden (vgl. SchKG 32 Abs. 4)

Strafsanktion

  • Der Schuldner macht sich mit einer zu günstigen oder zu ungünstigen Darstellung seiner Vermögenslage wegen Erschleichung eines Nachlassvertrages strafbar (StGB 170)
  • BGE 84 IV 158

auf Gesuch eines Gläubigers

Gläubiger-Voraussetzungen

  • Gläubiger steht vor Alternative, ein Konkursbegehren zu stellen (SchKG 293 Abs. 2)
  • Unbenutzter Ablauf der Konkursandrohungsfrist (SchKG 166 Abs. 1)
  • Vorliegen eines materiellen Konkursgrundes wie
    • Schuldner mit unbekanntem Aufenthalt oder auf der Flucht bzw. mit betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Gläubiger, Vermögensverheimlichung u.ä. (SchKG 190 Abs. 1 Ziffer 1)
    • Zahlungseinstellung (SchKG 190 Abs. 1 Ziffer 2)

Kostenvorschuss

    • Vorschusspflicht für Gerichtskosten (und Sachwalterhonorar)

Gesuch

  • Antrag und Begründung
    • Glaubhaftmachung, dass ein Nachlassvertrag zustandekommen könnte, ist ausreichend
  • Dokumente

von Amtes wegen

Konkursbegehren beim Konkursrichter

  • Anhaltspunkte für das Zustandekommen eines Nachlassvertrages beim Konkursrichter (vgl. SchKG 173a Abs. 2)
  • Aussetzung des Konkurseröffnungsentscheids
  • Überweisung an den Nachlassrichter

Vermeidung eines Konkurses über ein sanierbares Unternehmen

  • Voraussetzungen
    • Keine hoffnungslose Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens
    • Keine kostspielige Prüfung der Nachlassaussichten (Verfahrensökonomie)
  • Schranke
    • Kein staatlicher Eingriff in die freie Marktwirtschaft

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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