Der Nachlassvertrag wird vom Schuldner vorgeschlagen:
- im Anschluss an eine Nachlassstundung
- aus einem Konkurs heraus.
Der gerichtliche Nachlassvertrag ist vom zuständigen Richter bestätigen (genehmigen) zu lassen und bindet grundsätzlich alle Gläubiger, auch die nicht zustimmenden.
Es gibt folgende gerichtliche Nachlassverträge: