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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Gläubiger neuer Forderungen (Massaverbindlichkeiten)

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neue Verbindlichkeiten als Massaschulden

  • Verpflichtungen, die der Schuldner bzw. der Sachwalter nach Stundungsbewilligung im Rahmen der Verfügungsbefugnis eingehen sind Massaverbindlichkeiten (SchKG 310 II). Sie sind vorab und voll zu bezahlen.
  • Nur durch diese Qualifikation der neuen Verbindlichkeiten ist eine Betriebsweiterführung möglich.

Literatur

  • ARROYO MANUEL, Zu Sinn und Tragweite von Art. 310 Abs. 2 SchKG im Nachlassverfahren — Verbindlichkeiten der Masse, BJM 2003, 233 ff.
  • BÖNI WALTER, Die Masseverbindlichkeiten im Nachlassvertrag mit Vermö­gensabtretung, B1SchK 26 (1962), 33 ff., 65 ff., 97 ff. und 129 ff.

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