- Schuldner beschäftigt Arbeitnehmer nach Rücksprache mit dem Sachwalter weiter (Eintritt in die bisherigen Verpflichtungen, die auch zu erfüllen sind) > ausstehende und neue Löhne sind Massaverbindlichkeiten
- Schuldner kündigt und stellt Mitarbeiter frei oder diese verlangen erfolglos die Sicherstellung ihres (noch) offenen Lohnes resp. kündigen ihrerseits den Arbeitsvertrag > ausstehende Löhne und Kündigungslohn sind Nachlassforderungen.
Die genaue Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen.