- Definitive Nachlassstundung = Verfahren zur gerichtlichen Bewilligung der Nachlassstundung, der Rechte der Beteiligten, namentlich des Schuldners und des antragstellenden Gläubigers sowie die Möglichkeit des Richters, bei der Stundungsverhandlung die Gläubiger anzuhören, einschliesslich Festlegung der Dauer.
Literatur
- BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 294 SchKG
- ABEGG ROGER / WOHLGEMUTH MARC, Erfolgreiche Nachlassstundung über eine Geldtransfer-Finanzdienstleisterin, in: BlSchK 88 (2024) S. 277 ff.
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