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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Kosten

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
definitive Nachlassstundung, Kosten, Nachlassstundung, Nachlassverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gerichtsgebühr

  • Die Gerichtsgebühr für den Entscheid des Nachlassgerichts wird nach  54 GebV SchKG (CHF 200 – 2 500, in besonderen Fällen bis zu CHF 5‘000).
  • Die Gerichtsgebühr ist Teil der Verfahrenskosten, welche der Schuldner zu tragen und vorzuschiessen hat.
  • Wird der Vorschuss nicht geleistet, ist der Konkurs zu eröffnen (vgl. SK SchKG-Umbach-Spahn/Kesselbach/Exner, N 20).
    • In der Praxis wird der Vorschuss häufig mit der Bewilligung auferlegt, unter der Androhung, dass im Säumnisfall die definitive Stundung aufgehoben und der Konkurs eröffnet wird.

Sachwalterkosten

  • Der definitive Sachwalter kann in jedem Fall eine Bevorschussung seines Honorars verlangen (vgl. BGE 113 III 148, Erw. 3b).

Literatur

  • BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 294 SchKG
  • ABEGG ROGER / WOHLGEMUTH MARC, Erfolgreiche Nachlassstundung über eine Geldtransfer-Finanzdienstleisterin, in: BlSchK 88 (2024) S. 277 ff.

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