Definition
- Provisorischer Sachwalter = Sachwalter, welcher zur näheren Prüfung der Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages eingesetzt wird
Grundlage
- SchKG 293b
- 1Zur näheren Prüfung der Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages setzt das Nachlassgericht einen oder mehrere provisorische Sachwalter ein. Artikel 295 gilt sinngemäss.
- 2In begründeten Fällen kann von der Einsetzung eines Sachwalters abgesehen werden.
Funktion
- Prüfungs- und Überwachungsauftrag als Hauptaufgabe
- Zuweisung weiterer Aufgaben durch das Nachlassgericht
- zB Einräumung der umfassenden Einwirkung auf die Geschäftstätigkeit des Schuldners
- Wahrung der Gläubigerinteressen
- Sachwalterbericht
Literatur
- Allgemein
- BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG
- ABEGG ROGER / WOHLGEMUTH MARC, Erfolgreiche Nachlassstundung über eine Geldtransfer-Finanzdienstleisterin, in: BlSchK 88 (2024) S. 277 ff.
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