- Zur Stundungsbewilligung bedarf es:
- einer «realistischen Chance»
- der Berücksichtigung allfälliger Sicherungs-, Retentions- oder Pfandrechte
- der Deckung der Verfahrenskosten (inkl. Massenverbindlichkeiten)
- der Deckung der privilegierten Forderungen
- Die Schwelle ist vom Gesetzgeber tief angesetzt.
- Aber:
- Massnahmen zur Erhaltung des Schuldnervermögens.
- Sofortige Bewilligung
- Aber:
Literatur
- Allgemein
- BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG
- ABEGG ROGER / WOHLGEMUTH MARC, Erfolgreiche Nachlassstundung über eine Geldtransfer-Finanzdienstleisterin, in: BlSchK 88 (2024) S. 277 ff.
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