- Aussicht auf Zustandekommen eines Nachlassvertrages
- Berücksichtigung öffentl. Interessen
Die Einzelheiten
Dokumentierungspflicht zum Nachlassstundungsgesuch des Schuldners
- Der Schuldner hat seinem Gesuch um provisorische Nachlassstundung Unterlagen beizulegen,
- aus welchen ersichtlich ist:
- seine derzeitige und
- seine künftige finanzielle Situation, insbesondere auch seine künftige
- Vermögenslage
- Ertragslage und
- Einkommenslage.
- aus welchen ersichtlich ist:
Bilanz und Erfolgsrechnung / Rechnungslegung
- Bilanz und Erfolgsrechnung müssen nicht revidiert sein.
- Unabhängig davon kann das Nachlassgericht bei der Beurteilung sich nach den Grundsätzen des Rechnungslegungsrechtes richten.
Automatische Konkurseröffnung bei Stundungsgesuch-Ablehnung
- Seit der Sanierungsrechts-Revision, in Kraft seit 01.01.2014, eröffnet das Nachlassgericht von Amtes wegen (automatisch) den Konkurs,
- wenn offensichtlich keine Aussicht
- auf Sanierung oder
- auf Bestätigung eines Nachlassvertrages besteht (vgl. Botschaft, a.a.O., 6472, Ziff. 2.3);
- wenn es das Gesuch provisorische Nachlassstundung ablehnt (vgl. SchKG 293a Abs. 3).
- wenn offensichtlich keine Aussicht
Literatur
- Neues Sanierungsrecht
- Hunkeler, in: Kurzkommentar SchKG (KuKo-SchKG), 3. Aufl. 2025, 6 zu Art. 293a SchKG
- Gasser, Neues Nachlassverfahren – praktische Konsequenzen für die Betreibungs- und Konkursämter, BlSchK 2014 S. 2;
- Neuenschwander, Premières expériences judiciaires du nouveau droit de l’assainissement, JdT 2016 II S. 22
- Lorandi, Ein- und Ausstieg der Nachlassstundung nach neuem Recht, in: St. Galler SchKG-Tagung, 18. September 2014, S. 3 + 18)
- Allgemein
- Stauber/Talbot, Die Praxis des Nachlassgerichts Zürich zum revidierten Sanierungsrecht, AJP 2017, S. 880)
- (BSK SchKG II-Giroud/Theus Simoni, N. 11 zu 173a SchKG;
- Talbot, in: Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG], 4. Aufl. 2017, N. 6 zu 173a SchKG).
- Hunkeler, in: Kurzkommentar SchKG, 2. Aufl. 2014, 24 zu Art. 293a SchKG
Judikatur
- Prüfung der Aussicht auf Erfolg etc.
- BGer 5A_556/2021 + 5A_557/2021 vom 20.09.2022
- Ger 5A_818/2019 vom 31.01.2020 E. 4.1
- BGE 147 III 226 E. 3.1.3 m.w.H.
- Ablehnung des Nachlassstundungsgesuchs mit Konkursfolge
- BGE 142 III 364 E. 2.3 = Pra 2017 Nr. 73
- BGer 5A_950/2015 vom 29.09.2016 E. 8.2.1
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.