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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Aussicht auf Zustandekommen eines Nachlassvertrages
  • Berücksichtigung öffentl. Interessen

Die Einzelheiten

Dokumentierungspflicht zum Nachlassstundungsgesuch des Schuldners

  • Der Schuldner hat seinem Gesuch um provisorische Nachlassstundung Unterlagen beizulegen,
    • aus welchen ersichtlich ist:
      • seine derzeitige und
      • seine künftige finanzielle Situation, insbesondere auch seine künftige
        • Vermögenslage
        • Ertragslage und
        • Einkommenslage.

Bilanz und Erfolgsrechnung / Rechnungslegung

  • Bilanz und Erfolgsrechnung müssen nicht revidiert sein.
  • Unabhängig davon kann das Nachlassgericht bei der Beurteilung sich nach den Grundsätzen des Rechnungslegungsrechtes richten.

Automatische Konkurseröffnung bei Stundungsgesuch-Ablehnung

  • Seit der Sanierungsrechts-Revision, in Kraft seit 01.01.2014, eröffnet das Nachlassgericht von Amtes wegen (automatisch) den Konkurs,
    • wenn offensichtlich keine Aussicht
      • auf Sanierung oder
      • auf Bestätigung eines Nachlassvertrages besteht (vgl. Botschaft, a.a.O., 6472, Ziff. 2.3);
    • wenn es das Gesuch provisorische Nachlassstundung ablehnt (vgl. SchKG 293a Abs. 3).

Literatur

  • Neues Sanierungsrecht
    • Hunkeler, in: Kurzkommentar SchKG, 2. Aufl. 2014, N. 6 zu Art. 293a SchKG
    • Gasser, Neues Nachlassverfahren – praktische Konsequenzen für die Betreibungs- und Konkursämter, BlSchK 2014 S. 2;
    • Neuenschwander, Premières expériences judiciaires du nouveau droit de l’assainissement, JdT 2016 II S. 22
    • Lorandi, Ein- und Ausstieg der Nachlassstundung nach neuem Recht, in: St. Galler SchKG-Tagung, 18. September 2014, S. 3 + 18)
  • Allgemein
    • Stauber/Talbot, Die Praxis des Nachlassgerichts Zürich zum revidierten Sanierungsrecht, AJP 2017, S. 880)
    • (BSK SchKG II-Giroud/Theus Simoni, N. 11 zu Art. 173a SchKG;
    • Talbot, in: Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG], 4. Aufl. 2017, N. 6 zu Art. 173a SchKG).
    • Hunkeler, in: Kurzkommentar SchKG, 2. Aufl. 2014, N. 24 zu Art. 293a SchKG

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