Aus Beweisgründen ist die Forderungseingabe mittels eingeschriebenen Briefes einzureichen:
- Forderungseingabe-Adressat
- Die Forderungseingabe ist an die in der öffentlichen Bekanntmachung (SHAB-Publikation und/oder Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt) angegebene Adresse einzureichen.
- Fehlende Adressangabe für die Forderungsanmeldung
- Fehlt in der öffentlichen Bekanntmachung eine Adressangabe,
- ist Forderungseingabe dem Sachwalter einzureichen.
- Fehlt in der öffentlichen Bekanntmachung eine Adressangabe,
- Beilage von Beweismitteln
- Der Forderungseingabe sind, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben,
- die zweckdienlichen Beweismittel beizulegen,
- da im Rahmen des Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung der Kollokationsplan ohne nochmaligen Schuldenruf erstellt wird (vgl. SchKG 321).
- die zweckdienlichen Beweismittel beizulegen,
- Der Forderungseingabe sind, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben,
- Fehlen von Beweismitteln
- Fehlen bei der Forderungseingabe in der Stundung die Beweismittel,
- entsteht für den Gläubiger das Risiko,
- dass
- die Forderung im Kollokationsplan abgewiesen wird und
- der Gläubiger zur Wahrung seiner Rechte einen Kollokationsprozess führen muss.
- dass
- entsteht für den Gläubiger das Risiko,
- Fehlen bei der Forderungseingabe in der Stundung die Beweismittel,
- Beweismittelrelevanz bei Schuldnerbestreitung
- Die vom Gläubiger eingereichten Beweismittel sind zudem wesentlich zur Beurteilung des Stimmrechts durch das Nachlassgericht,
- wenn der Schuldner die Forderung bestreitet (vgl. SchKG 305).
- Die vom Gläubiger eingereichten Beweismittel sind zudem wesentlich zur Beurteilung des Stimmrechts durch das Nachlassgericht,
Literatur
- BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, Art. 300 SchKG
Weiterführende Informationen
- Forderungseingabe / Allgemeine Informationen
- Forderungseingabe / Muster in Deutsch
- Forderungseingabe / Muster in Französisch
- Forderungseingabe / Muster in Italienisch
- Forderungseingabe / Muster in Englisch
- Kollokationsplan
- Kollokationsprozess
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