Einleitung
Die Festsetzung des Pachtzinses ist einerseits von der Pachtart und andererseits vom Ertragswert der Pachtsache abhängig:
- Pacht allgemein
- Landwirtschaftliche Pacht
- Grundlage (Pachtzinsverordnung)
- Grundsätze
- Vertragliche Regelungen
- Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
- Bemessung
- Pachtzins für Gewerbe
- Pachtzins für einzelne Grundstücke
- Zinse für Miet- + nichtlandwirtschaftliche Pacht-Sachen
- Zinssatz / Verpächterlasten
- Zuschlag für längere Pachtdauer
- Pachtzinskontrolle
- Pachtzinsbewilligung für Gewerbe
- Einsprache gegen Grundstücke-Pachtzins
- Entscheid Bewilligungsbehörde
- Zivilrechtliche Folgen
- Nichtige Abreden
- Pachtzinsanpassung an veränderte Verhältnisse
- Pachtzinsanpassung allgemein
- Pachtzinsanpassung bei Ertragswertänderung
- Anpassung anderer Vertragsbestimmungen
- Pachtzinsnachlass
- Zahlungsrückstand des Pächters
Missbrauchsgesetzgebung
Pacht allgemein
Mietrechtliche Massnahmen gelten sinngemäss auch für nichtlandwirtschaftliche Pachtverhältnisse, wobei eine Einzelfallbeurteilung erforderlich ist. Vgl. hiezu ferner:
Landwirtschaftliche Pacht
Der landwirtschaftliche Pachtzins untersteht nach LPG 36 ff. – wie hievor festgestellt – einer behördlichen Kontrolle:
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