Verfahrensvorschriften
Die Prüfung der Markenanmeldung läuft in folgenden Verfahrensschritten ab:
- Eingangsprüfung
- Formalprüfung (formelle Prüfung)
- Sachprüfung (materielle Prüfung)
- Markenregistrierung / Veröffentlichung (swissreg.ch)
Im Rahmen der formellen und materiellen Prüfung entscheidet das IGE über die Eintragungsfähigkeit des hinterlegten Zeichens.
Vorgezogene Markenprüfung
Gesuche, deren Waren- und Dienstleistungsliste maximal drei nicht datenbankkonforme Begriffe enthält, werden in der „vorgezogenen Markenprüfung“ mit einer Behandlungsdauer von max. 6 Arbeitstagen nach Hinterlegung bzw. nach Bezahlung der Hinterlegungs- und allfälliger zusätzlicher Klassengebühren geprüft
Tipp: Verwechslungsgefahr
Die Verwechslungsgefahr und damit die Gefahr einer Markenkollision wird vom IGE nicht von Amtes wegen geprüft. Daher ist die vorgängige Markenrecherche unerlässlich:
Judikatur
- BVGer vom 15.01.2019 (B-2521/2018) (MICASA / SWICASA)
- BVGer vom 27.06.2019 (B-5806/2017) (MERCI freihaltebedürftige Höflichkeitsfloskel)
- BVGer vom 25.07.2019 (B-5846/2017) («[gallo] (fig.)» / «[gallo] (fig. / MONCLER vs. ROSSIGNOL)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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