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Checkliste „To do’s beim Rohbaumietvertrag“
Aufgrund der vielen Probleme, die sich bei der Rohbaumiete stellen könne, sollten sich die Parteien bei der Redaktion des Rohbaumietvertrages an folgende Checkliste halten:
- Mietobjekt
- Möglichst genaue Umschreibung des Rohbauzustandes (Grundausbau) und in welchem Zustand die Mieträumlichkeiten zu übergeben sind
- Ausdrückliche Umschreibung der Mietsache als Rohbau
- Mietzins
- Klarstellung, dass vereinbarter Mietzins nur für die Überlassung der Mietsache in unausgebautem Zustand (Rohbau) gilt
- ev. Anpassung des Anfangsmietzinses
- Mieterausbau
- Genaue Umschreibung des zulässigen Mieterausbaus (ev. mit Verweis auf Ausbaupläne)
- Aufnahme der Zustimmung des Vermieters für Ausbauarbeiten in den Mietvertrag
- Unterhalt
- Unterhaltsregelung für den Mieterausbau + Klarstellung, dass Mieterausbau nicht Teil der Mietsache und vom Mieter selber zu unterhalten ist
- Wegbedingung der Unterhaltspflicht für den Mieter
- Entschädigung bei Fortbestand bzw. Zurücklassen des Innenausbaus
- Vertraglicher Ausschluss einer festen Entschädigung für den Mieterausbau bei Mietende
- Vertragliche Festlegung einer festen Entschädigung für den Mieterausbau bei Mietende
- Bestimmung der Berechnungsgrundlage für den Mehrwert
- Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
- Regelung der Endausbau-Behandlung (1)
- Rückbauverpflichtung des Mieters?
- Umschreibung der
- zurückzubauenden Teile
- zu entfernenden Einrichtungen und Vorrichtungen
- Beschränkung der Rückbaupflicht in sachlichem Umfang?
- Welche Teile, Einrichtungen und Vorrichtungen dürfen zurückgelassen werden
- Rückbauausschluss?
- Klarstellung, in welchem Umfang der Mieter keine Rückbau- und Wegnahmerecht besitzt
- Rückbaurecht des Mieters?
- Umschreibung der
- Rückbauverpflichtung des Mieters?
- Regelung über die Wiederherstellung des früheren Zustandes (2) (ev. mit Wahlrecht des Vermieters (Verzicht auf Rückbau und / oder Wiederherstellung des früheren Zustandes))
- Umschreibung der zurückzubauenden Teile
- Klarstellung, wie der Grundausbau nach dem Rückbau zu übergeben ist
- Anschluss-Schnittstellen von Ver- und Entsorgungsleitungen)
- Verschlüsse / Verschlusskappen usw.
- siehe ferner „Regelung der Endausbau-Behandlung“, oben
- Regelung der Endausbau-Behandlung (1)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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