Der mietrechtlichen Erscheinungsform der Rohbaumiete kam bisher in der Praxis grosse Bedeutung zu.
Die Rohbaumiete hat den „Mieterausbau“, bei welchem der Mieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung endausgebaute Räume umbaute oder änderte.
Zur Zeit mutiert der Büro- und Gewerberaum-Mietmarkt infolge eines Flächenüberangebots vom Vermieter- zum Mietermarkt. Mietinteressenten können – je nach Lage – vom Vermieter einen Eigentümer-Innenendausbau verlangen. Damit sind nicht nur die „Mieterausbau“-Zeiten zurückgekehrt, sondern die Mieter wollen den Wunsch-Innenendausbau wie bei der Rohbaumiete vom Eigentümer erstellt und bezahlt haben.
Weiterführende Literatur
- FUTTERLIEB RAOUL, Tücken des Mieters – Bauliche Änderungen des Mietobjektes durch den Mieters haben an Bedeutung gewonnen. Sie bergen aber für die Vertragsparteien Risiken, die es abzuwägen gilt und vom Vermieter möglichst klein gehalten werden müssen, in: immobilia, April 2012, S. 30 ff.
- STILLHART PATRIK, Die Rohbaumiete bei Geschäftsräumen ist passé, in: NZZdomizil, Haus und Markt, vom 26./27.03.2016, S. 1
- BÜRGI-SCHNEIDER GUDRUN / BÜRGI URS, Schweiz: Rohbaumiete oder Eigentümerausbau?, in: Swiss circle-Heft MIPIM 2017, S. …