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Rohbaumiete / Miete Rohbau

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Entschädigung

Datum:
22.02.2017
Update:
15.11.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die herrschende Lehre verlangt eine volle Entschädigung des Mieters durch den Vermieter:

  • Direkte Entschädigung
    • Zahlung bei Vertragsbeendigung
  • Indirekte Entschädigung
    • Reduktion des Mietzinses (nicht empfehlenswert, weil der Mietzins veränderlich ist)

Denkbar sind auch Mischformen.

Nachfolgend sind folgende Sachverhaltsfälle näher zu erläutern, unter Zuhilfenahme einer schematischen Übersicht:

Literatur

  • TSCHUDI JEAN-PIERRE, Die Rohbaumiete Location de locaux „crus“, MRA 2008, S. 54 f.
  • SVIT, Das Schweizerische Mietrecht, Kommentar, 3. Auflage, Zürich 2008, N 79 ff. + N 84 f. zu OR 260 – 260a
  • PERMANN RICHARD, Nichtgeregeltes Sonderproblem Rohbaumiete bei Geschäftsräumlichkeiten, in: AJP 12/2007, S. 1530

Weiterführende Informationen

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