Vermieter erledigt den Individualausbau in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Mieters (gegen vorgängige Sicherstellung der Mieterbau-Kosten
Ziele dieses Vorgehens
Vermeidung eines Bauhandwerkerpfandrechtes und ev. „treuhänderische Zahlungskontrolle durch eine Bank“, wie beim TU-/GU-Neubau
Vgl. hiezu die hier analog anwendbaren Ausführungen unter:
Sicherheiten
Die gebräuchlichsten Sicherstellungen sind Bankgarantie, Bankbürgschaft, Kaution, aber – kostengünstige – Varianten wie Grundpfandrecht auf Mieterliegenschaft, Garantie der mieterseitigen Konzernmutter usw.
Machbarkeit?
Ein solches Vorgehen dürfte für Mieter allerdings schwierig sein, weil dadurch lange vor dem Bezug des Mietobjektes und damit vor der kommerziellen Umsetzung des Mieterausbaus Liquidität gebunden und bei Sicherstellung durch Dritte Kosten entstehen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete /...Autoren:VermieterkonkursEinleitung zum VermieterkonkursAutoren:Nachmieter / vorzeitige RückgabeEinleitung zum Nachmieter / ErsatzmieterAutoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:Mietzinsdepot / MietzinskautionEinleitung zum Mietzinsdepot / Mietzinskau...Autoren:Rohbaumiete / Miete RohbauEinleitung zur Rohbaumiete
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht