Vermieter erledigt den Individualausbau in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Mieters (gegen vorgängige Sicherstellung der Mieterbau-Kosten
Ziele dieses Vorgehens
Vermeidung eines Bauhandwerkerpfandrechtes und ev. „treuhänderische Zahlungskontrolle durch eine Bank“, wie beim TU-/GU-Neubau
Vgl. hiezu die hier analog anwendbaren Ausführungen unter:
Sicherheiten
Die gebräuchlichsten Sicherstellungen sind Bankgarantie, Bankbürgschaft, Kaution, aber – kostengünstige – Varianten wie Grundpfandrecht auf Mieterliegenschaft, Garantie der mieterseitigen Konzernmutter usw.
Machbarkeit?
Ein solches Vorgehen dürfte für Mieter allerdings schwierig sein, weil dadurch lange vor dem Bezug des Mietobjektes und damit vor der kommerziellen Umsetzung des Mieterausbaus Liquidität gebunden und bei Sicherstellung durch Dritte Kosten entstehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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