Bei notwenigen Renovations- oder Unterhaltsarbeiten an den allgemeinen Gebäudeteilen kann es vorkommen, dass im Bereich der Steigzonen diese durch Teile des Mieterbaus verbaut und nicht zugänglich sind.
Die Kosten für das Entfernen und Wiederanbringen der mieterseitig eingebauten Einrichtungen, um an die allgemeinen Gebäudeteile zu gelangen, sind vom Vermieter zu tragen.
Jeweilige Anpassungsarbeiten am Mieterbau ist Sache des Mieters.
Den Mietparteien ist zu empfehlen, die entsprechenden Kostenfolgen im Mietvertrag zu regeln.
Beispiel für Vertragsklausel:
Werden Renovationen am Grundausbau durch den Vermieter vorgenommen, verpflichtet sich dieser, die Kosten für das Entfernen und Wiederanbringen des Mieterbaus zu übernehmen. Zusätzliche Anpassungsarbeiten oder sonstige Ausbauwünsche des Mieters an den mieterausbauten und das Auswechseln von nicht mehr vorhandenen Ersatzteilen gehen zu Lasten des Mieters.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Wertvermehrende InvestitionenEinleitung: Wertvermehrende InvestitionenAutoren:WohnungsabgabeEinleitung zur WohnungsabgabeAutoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete /...Autoren:MietschlichtungsverfahrenEinleitung zum MietschlichtungsverfahrenAutoren:Mietzinsdepot / MietzinskautionEinleitung zum Mietzinsdepot / Mietzinskau...Autoren:MieterausweisungEinleitung zur Mieterausweisung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht