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Schiedsgericht / «TES-Regeln»

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Musterschiedsklausel in einer Trusturkunde

Rechtsgebiet:
Schiedsgericht / «TES-Regeln»
Stichworte:
Muster, Musterschiedsklausel, Schiedsordnung, TEF-Regeln, TES-Rahmen, TES-Regeln, TES-Schiedsordnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Musterschiedsklausel in einer Trusturkunde:

Im Gegensatz zu anderen Musterklauseln ist die nachstehende Musterklausel zur Aufnahme in Trusturkunden als Vereinbarung zwischen den ursprünglichen Parteien der Trusturkunde formuliert, um sicherzustellen, dass nicht nur der Settlor und der Trustee, sondern auch der Protektor und alle Personen, die vom Trust profitieren, an die Schiedsklausel gebunden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Begünstigte, der eine Leistung, ein Interesse oder ein Recht aus dem Trust für sich beansprucht oder annimmt, als mit den Bestimmungen der Schiedsklausel einverstanden gilt und an diese gebunden ist.

Bei der Aufnahme einer Schiedsklausel in eine Trusturkunde oder bei einer späteren Änderung einer solchen Klausel sollte eine Partei zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an eine solche Einseitige Schiedsklausel prüfen, ob und gegebenenfalls wie sie die Rechte des Trustees auf Anrufung eines staatlichen Gerichts einschränken kann. Dies ist eine Frage, die weder in der TES-Schiedsordnung noch in den Musterschiedsklauseln behandelt wird, und die nach dem auf den Trust anwendbaren Recht von Fall zu Fall geprüft werden muss. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Trust [wie in der Trusturkunde definiert] ergeben, einschliesslich der Gültigkeit seiner Errichtung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung, einschliesslich der Ergänzenden Schiedsordnung für Trust-, Erb- und Stiftungsrechtsstreitigkeiten (TES-Schiedsordnung), zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Der Settlor, der/die ursprüngliche(n) Trustee(s) und der/die ursprüngliche(n) [Protektor(en)] [andere(r) ursprüngliche(r) Bevollmächtigte(r)] erklären sich hiermit mit den Bestimmungen dieser Schiedsklausel einverstanden, und jede(r) Nachfolge-Trustee und [Protektor] [anderer Bevollmächtigter] erklärt sich, indem er/sie im Rahmen des Trusts handelt/n oder sich bereit erklärt/en, zu handeln, ebenfalls mit den Bestimmungen dieser Schiedsklausel einverstanden, oder es wird davon ausgegangen, dass er/sie damit einverstanden ist/sind. Ein Begünstigter unterwirft sich dieser Schiedsklausel, indem er eine Leistung, ein Interesse oder ein Recht aus dem Trust annimmt. Der Trustee kann vom Begünstigten verlangen, dass er dies schriftlich bestätigt. Die Verweigerung der Bestätigung gilt als Verzicht auf den Vorteil, das Interesse oder das Recht. Das Schiedsgericht soll aus … (“einem”, “drei”, “einem oder drei”) Mitglied(ern) bestehen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist … (Name einer Stadt in der Schweiz, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine Stadt in einem anderen Land). Auf Antrag kann das Schiedsgericht seinen Sitz an den Sitz des Trusts verlegen, wenn dies für die Gültigkeit des Schiedsspruchs für den Trust nach Trustrecht erforderlich ist. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist… (gewünschte Sprache einfügen).

Quelle: SVSiE (abgerufen am 27.04.2026)

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