Schiedsklauseln + Inkrafttreten
Die Schiedsordnung in ihrer jetzigen Form
- erstreckt sich bereits auf Schiedsverfahren,
- die sich aus Einseitigen Schiedsklauseln ergeben.
Weiter soll den Besonderheiten solcher «TES-Streitigkeiten»
- Rechnung getragen und
- sichergestellt werden,
- dass «TES-Streitigkeiten»
- mittels Schiedsverfahren unter der Schiedsordnung
- noch effizienter und
- wirkungsvoller beigelegt werden können.
- mittels Schiedsverfahren unter der Schiedsordnung
- dass «TES-Streitigkeiten»
Swiss Arbitration Centre hat hiezu entworfen:
- eine ergänzende Schweizerische eine Schiedsordnung für Trust-, Erb- und Stiftungsrechtsstreitigkeiten (die “Ergänzende Schweizerische TES-Schiedsordnung”
oder
- die “TES-Schiedsordnung”) entworfen.
Dies Schiedsordnung ist am 01.07.2025 in Kraft getreten.
Bestimmungen, die in die Urkunden aufgenommen werden können
Die TES-Schiedsordnung besteht aus einer Reihe von Bestimmungen,
- die die Schiedsordnung ergänzen und
- das Schiedsverfahren speziell auf TES-Streitigkeiten zuschneiden.
Die TES-Schiedsordnung wurde begleitet von einer Reihe von
- Musterschiedsklauseln,
welche direkt aufgenommen werden können in:
- Testamente;
- Trusturkunden;
- Stiftungsurkunden;
- Erbverträge.
Beizug von Trust-Spezialisten für die Ausarbeitung der «TES-Schiedsordnung»
Bei der Ausarbeitung der «TES-Schiedsordnung» hat das Swiss Arbitration Centre eine Reihe von Trust-Spezialisten in verschiedenen Jurisdiktionen beigezogen,
unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge) in
- Bermuda;
- BVI;
- Guernsey;
- Jersey;
- Liechtenstein;
- Singapur;
- Schweiz;
- Vereinigtes Königreich (UK).
Die vorliegenden Erläuterungen sind Hintergrundinformationen und Hinweise zur Anwendung der «TES-Schiedsordnung».
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