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Schiedsgericht / «TES-Regeln»

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«TES»-Schiedsklauseln (Einseitige Schiedsklauseln)

Rechtsgebiet:
Schiedsgericht / «TES-Regeln»
Stichworte:
«TES»-Schiedsklauseln, Einseitige Schiedsklauseln, Erbrecht, Erbstreitigkeiten, Schiedsordnung, Stiftungsrecht, TEF Rules, TEF-Regeln, TES-Regeln, Trustrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Diese Bestimmungen bestätigen, dass

  • Schiedsklauseln,
    • die in einseitigen Rechtsgeschäften zur Regelung von Trust-, 2) Erb- und Stiftungsrechtsstreitigkeiten enthalten sind (“Einseitige Schiedsklauseln”),
  • die nach schweizerischem Recht gültig sind,
    • sofern sie einen Sitz des Schiedsgerichts in der Schweiz vorsehen.

Ein Erblasser kann mithin

  • eine Schiedsklausel in seine letztwillige Verfügung aufnehmen und
    • damit festlegen,
      • dass alle daraus entstehenden Streitigkeiten vorzulegen sind,
    • sei es zwischen
      • Erben,
      • Vermächtnisnehmern
    • und / oder
      • einem Willensvollstrecker,
      • einem Schiedsgericht.
  • die Aufnahme von Einseitigen Schiedsklauseln in Trust- und Stiftungsurkunden erklären.

Obwohl Trusts keine Rechtsinstitute des schweizerischen Rechts sind,

  • erkennt die Schweiz ausländische Trusts an,
    • seit sie am 01.07.2007 das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und
    • über ihre Anerkennung ratifiziert hat.

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