Grundlagen
Gemäss Art. 1 Abs. 1 der «TES Rules» gelangen diese zur Anwendung, wenn
- Schiedsklauseln aus den Swiss Association for Arbitration in Inheritance Matters (SVSiE) Bezug nehmen;
- nämlich:
- Schiedsvereinbarung;
- einseitige Schiedsklauseln gemäss der TES-Schiedsordnung;
- Einführungsbestimmungen des Schweizerischen Vereins für Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen.
- nämlich:
Streitbeilegungsmöglichkeit
Die Schweizerischen Regeln für internationale Schiedsgerichtsbarkeit eignen sich zur Beilegung
- jeder Art von Streitigkeiten,
- einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit stehen mit
- Trusts,
- Nachlassangelegenheiten und
- Stiftungen.
Vermögensbezogene Streitigkeiten
Solche (Vermögens-)Streitigkeiten werfen in der Regel spezifische Fragen auf, welche sie von anderen Handelsstreitigkeiten unterscheiden.
Besonderheiten
Um den Besonderheiten solcher Streitigkeiten Rechnung zu tragen, hat das Schweizerische Schiedsgerichtszentrum neue, zeitgemässe Ergänzende Schweizer Regeln für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trusts, Nachlässen und Stiftungen („TEF-Regeln“) erlassen.
Diese «TES-Regeln» sind, wie eingangs erwähnt, am 01.07.2025 in Kraft getreten sind.
«TES-Regeln»
Die TES-Regeln umfassen
- eine Reihe prägnanter Bestimmungen zu Schiedsverfahren nach den Schweizer Regeln
- speziell ausgerichtet auf Streitigkeiten im Bereich des privaten Vermögens, bezüglich
- Trusts,
- Nachlässe oder
- Stiftungen.
- speziell ausgerichtet auf Streitigkeiten im Bereich des privaten Vermögens, bezüglich
Diese besonderen Regeln betreffen die
- Benachrichtigung,
- Informationsrechte und
- Vertretung der von der betreffenden Streitigkeit betroffenen Personen.
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