Grundsätzliche Vorteile
Für eine Vorteils-Nutzung sind folgende Aspekte zu prüfen bzw. zu berücksichtigen die:
- Zuständigkeit des Schiedsgerichts;
- Einbindung übergangener gesetzlicher Erben an eine einseitige Schiedsklausel;
- Schiedsfähigkeit von Pflichtteilsstreitigkeiten.
Individualität als Vorteil
- Bedürfnisgerechte Verfahren
- Die Verfahrensregeln können an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden,
- flexibel und
- individuell.
- Auch die Wahl der Verfahrenssprache kann
- gewählt werden.
- Die Verfahrensregeln können an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden,
- Schiedsrichter-Zusammensetzung
- Die Parteien können bestimmen
- die Zusammensetzung des Schiedsgerichts;
- die fachkundigen Experten als Richter.
- Die Parteien können bestimmen
- Miteinbezug der betroffenen Personen
- Es können in das Verfahren einbezogen werden,
- sämtliche beteiligten Personen
- was der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden nach dem New Yorker Übereinkommen hilft.
- sämtliche beteiligten Personen
- Es können in das Verfahren einbezogen werden,
- Vertraulichkeit
- Im Gegensatz zu staatlichen Verfahren bleibt das Schiedsverfahren vertraulich,
- was v.a. in Familienangelegenheiten regelmässig erwünscht ist.
- Im Gegensatz zu staatlichen Verfahren bleibt das Schiedsverfahren vertraulich,
- Verfahrenstempo
- Schiedsverfahren können in aller Regel
- schneller als staatliche Gerichtsverfahren abgeschlossen werden.
- Schiedsverfahren können in aller Regel
- Eingeschränkte Rechtsmittelfähigkeit
- Die Anfechtungsmöglichkeiten gegen Schiedsentscheide
- sind stark eingeschränkt.
- Die Anfechtungsmöglichkeiten gegen Schiedsentscheide
Koordination als Vorteil
Es haben die Möglichkeit in einem raschen und vertraulichen Schiedsverfahren beurteilen zu lassen:
- Erblasser,
- Settlor,
- Stiftungsgründer
betreffend Streitigkeiten
- in der Familie,
- mit einem Stiftungsrat,
- mit Trustees,
- Protectors oder
- mit Beneficiaries.
wenn
- Vermögen der Familie sich in diversen Ländern befindet;
- Familienmitglieder in verschiedenen Ländern Wohnsitz haben.
Mit einem solchen Schiedsverfahren lässt sich vermeiden,
- dass mehrere (parallele) Nachlassverfahren in verschiedenen Ländern geführt werden müssen.
Verfahrenstempo als Vorteil
Normalerweise bieten Schiedsverfahren gegenüber Verfahren vor staatlichen Gerichten grundsätzlich zwei hervorzuhebende Vorteile:
- Schnelleres Verfahren;
- Flexibleres Verfahren.
Vertraulichkeit als Vorteil
Die Parteien haben die Möglichkeit
- zur Vereinbarung der Vertraulichkeit des Verfahrens.
Ein solche Massnahme ist besonders wichtig bei
- beträchtlichen Vermögenswerten;
- Personen öffentlichen Interesses;
- Trust- und Stiftungs-Strukturen.
Pflichtteilsrechte
Bei der Beratung zur internationalen Erbrechtsplanung ist zu berücksichtigen und die Klientschaft einschlägig zu informieren über:
- Pflichtteilsrecht
- Anwendbarkeit von Pflichtteilen;
- Höhe der Pflichtteile;
- Umfang der Pflichtteile im Verhältnis zur verfügungsfreien Quote;
- Wahl einer ausländischen Jurisdiktion
- Zur Vermeidung von Pflichtteilsrechten;
- Zur Reduktion von Pflichtteilsansprüchen;
- Zu anderen Verfügungsmöglichkeiten.
Immobilieneigentum im Ausland
Im Falle von Ausland-Grundstücken mit exklusiver Lageort-Zuständigkeit ist dies bei der Vermögens- und Nachlassplanung zu berücksichtigen.
Fremde Jurisdiktionen und TES-Anerkennungen
Zu berücksichtigen sind bei bestimmten Jurisdiktionen, ob und inwieweit
- Zuständigkeiten von Aufsichts- oder Trustgerichten
- zugunsten von Schiedsgerichten ausgeschlossen werden;
- Schiedssprüche in «TES-Streitigkeiten»
- anerkennungsfähig und
- vollstreckbar sind.
Die Rechtslage ist abhängig von
- den betreffenden Gesetzen und
- den individuell konkreten Umständen des Einzelfalls.
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