(«TES-Regeln»)
Die sog. «TES-Regeln» setzen die jüngsten schweizerischen Rechtsänderungen um, welche ermöglichen
- die Aufnahme von einseitigen Schiedsklauseln in
- T – Testamenten,
- E – Erbverträgen, Trusturkunden sowie
- S – Stiftungsurkunden.
Die «TES-Regeln» ermöglichen eine Individuelle Gestaltung der Vermögens- und Nachlassplanung.
Schiedsgerichtsbarkeit in Vermögensfragen
Die Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten im Bereich des privaten Vermögens gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Folgende schweizerischen Erlasse regeln die innerstaatliche und internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz:
- Schweizerische Zivilprozessordnung («ZPO»);
- Schweizerischen Gesetzes über das internationale Privatrecht («IPRG»), Kapitel 12.
Es ist darin ausdrücklich vorgesehen, dass ihre Bestimmungen sinngemäss auch auf Schiedsgerichtsklauseln in einseitigen Rechtsinstrumenten Anwendung finden, wie
- Schiedsklauseln, die in einseitigen Urkunden zur Regelung von Trust-, Nachlass- und Stiftungsangelegenheiten enthalten sind, d. h. in
- Trusturkunden,
- Stiftungsstatuten oder
- Testamenten.
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